ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR EASYGRADING

Stand: 05. März 2018

1  Beschreibung der Leistungen, Anmeldung zum Portal und Vertragsschluss

1.1  Dr. Vik­tor Bey­fuß stellt als Anbi­eter (im Fol­gen­den „easy­grad­ing“) unter der Inter­ne­tadresse www.easygrading.de ein Stel­len­be­w­er­tungssys­tem für Unternehmen (im Fol­gen­den „Kunde“) zur Ver­fü­gung (im Fol­gen­den „Por­tal“). Dies richtet sich auss­chließlich an Unternehmen und nicht an Ver­brauch­er. Das Por­tal und seine Funk­tio­nen wer­den in der Leis­tungs­beschrei­bung unter https://easygrading.de/license-model (im Fol­gen­den „Leis­tungs­beschrei­bung“) abschließend beschrieben.

1.2  Der Kunde kann das Por­tal nur nach vorheriger Anmel­dung nutzen. Bei der Anmel­dung muss der Kunde auch diesen Nutzungs­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „Bedin­gun­gen“) zus­tim­men, bevor er das Por­tal nutzen kann. Der Kunde muss alle Angaben im Rah­men der Reg­istrierung und Nutzung des Por­tals wahrheits­gemäß täti­gen. Ändern sich diese Angaben, muss der Kunde seine Dat­en auf dem Por­tal unverzüglich kor­rigieren. Jed­er Kunde darf sich nur ein­mal auf dem Por­tal registrieren.

1.3  Die Nutzung des Por­tals erfol­gt über das Inter­net. Der Kunde ist für den Inter­net­zu­gang und erforder­liche Soft­ware (z. B. Brows­er, Plug-ins) selb­st ver­ant­wortlich; diese wer­den von easy­grad­ing nicht zur Ver­fü­gung gestellt.

1.4  Ein Kunde kann im Rah­men der Anmel­dung zwis­chen ein­er kosten­freien Test­mit­glied­schaft und kostenpflichti­gen Abon­nements (im Fol­gen­den „Basis-Ver­sion“ und „Pro­fes­sion­al-Ver­sion“, jew­eils eine „Ver­sion“) mit jew­eils unter­schiedlichem Leis­tung­sum­fang wählen. Nach Aus­füllen des Anmelde­for­mu­la­rs durch den Kun­den sendet easy­grad­ing eine Bestä­ti­gung der Anmel­dung per E‑Mail an die vom Kun­den angegebene E‑Mail-Adresse. Bestätigt der Kunde diesen in der Bestä­ti­gungs-E-Mail enthal­te­nen Link, kommt es zum Abschluss des Ver­trags über das vom Kun­den gewün­schte Abonnement.

2  Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

2.1  Der Ver­trag des Kun­den über die Nutzung des Por­tals hat eine Min­destver­tragslaufzeit von zwölf Monat­en. Abwe­ichend hier­von kön­nen die Parteien durch aus­drück­liche Vere­in­barung auch eine län­gere Min­destver­tragslaufzeit von 24 oder 36 Monat­en vere­in­baren. Die Laufzeit begin­nt mit Übersendung ein­er E‑Mail, in der easy­grad­ing den Kun­den über dessen Freis­chal­tung für das Por­tal informiert.

2.2  Der Ver­trag ver­längert sich jew­eils um weit­ere zwölf Monate, sofern der Ver­trag nicht von ein­er der bei­den Parteien mit ein­er Kündi­gungs­frist von drei Monat­en zum Ende der jew­eili­gen Laufzeit gekündigt wird. Ändert der Kunde während der Laufzeit die von ihm gewählte Ver­sion, begin­nt ab Vor­nahme der Änderung im Por­tal eine neue Min­dest­laufzeit von zwölf Monaten.

2.3  Während der Laufzeit ist die ordentliche Kündi­gung aus­geschlossen. Das Recht zur außeror­dentlichen Kündi­gung des Ver­trags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Kunde ist zu ein­er solchen Kündi­gung aus wichtigem Grund wegen Nicht­gewährung des Gebrauchs am Por­tal erst berechtigt, wenn easy­grad­ing dem Kun­den auch nach Ablauf ein­er angemesse­nen Nach­frist den Gebrauch des Por­tals nicht wieder ver­trags­gemäß ermöglicht.

2.4  Jede Kündi­gung bedarf der Textform.

2.5  Entschei­det sich der Kunde für eine kosten­freie Test­mit­glied­schaft, endet diese automa­tisch mit Ablauf des Testzeitraums. Die Inanspruch­nahme der Test­mit­glied­schaft ist nur ein­mal möglich.

3  Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1  Der Kunde hat die vere­in­barte Vergü­tung für das von ihm genutzte Abon­nement nach Maß­gabe der im Zeit­punkt des Ver­tragss­chlusses gel­tenden Preis­liste von easy­grad­ing zu zahlen.

3.2  Die Vergü­tung ist für die Laufzeit im Voraus zu zahlen und mit Zugang der per E‑Mail über­sandten Rech­nung ohne Abzug fällig.3.3  Der Kunde ist zur Aufrech­nung nur berechtigt, wenn die Gege­nansprüche recht­skräftig fest­gestellt, von easy­grad­ing anerkan­nt oder unstrit­tig sind. Dies gilt nicht, wenn es sich um Män­ge­lansprüche des Kun­den aus dem­sel­ben Ver­trag han­delt. Zur Ausübung eines Zurück­be­hal­tungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gege­nanspruch auf dem­sel­ben Ver­trag beruht.

4  Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1  Der Kunde darf sein Nutzerkon­to auf dem Por­tal nicht auf Dritte über­tra­gen. Der Kunde wird alle Zugangs­dat­en (Login und Pass­wort) geheim hal­ten und darf diese nicht an Dritte weit­ergeben. Eine Weit­er­gabe von Gehalts- und Ein­grup­pierungs­dat­en an Dritte ist eben­falls nicht gestattet.

4.2  Bei einem Ver­stoß gegen diese Bes­tim­mungen behält sich easy­grad­ing das Recht vor, den Zugang zum Por­tal ein­schließlich des Kun­dekon­tos ganz oder teil­weise zu sper­ren oder zu löschen. Eine Sper­rung oder Löschung kommt vor allem in Betra­cht, wenn durch den Ver­stoß gegen diese Bes­tim­mungen easy­grad­ing unter Berück­sich­ti­gung aller Umstände des Einzelfalls, ins­beson­dere eines Ver­schuldens des Kun­den, und unter Abwä­gung der bei­der­seit­i­gen Inter­essen die Fort­set­zung dieser Vere­in­barung nicht zuge­mutet wer­den kann.

4.3  Das Recht zur außeror­dentlichen Kündi­gung aus wichtigem Grund durch easy­grad­ing bleibt hier­von unberührt. Sel­biges gilt für die Gel­tend­machung ander­er Ansprüche gegen den Kunden.

5  Verfügbarkeit

5.1  easy­grad­ing ist bemüht, eine max­i­male Ver­füg­barkeit des Por­tals zu gewährleis­ten. Für die Basis- und Pro­fes­sion­al Ver­sion schuldet Easy­grad­ing eine Ver­füg­barkeit des Por­tals von 95 % im Durch­schnitt eines Jahres. Hier­von ausgenom­men sind Zeit­en, in denen die Serv­er auf Grund von tech­nis­chen oder son­sti­gen Prob­le­men, die nicht im Ein­fluss­bere­ich von easy­grad­ing liegen (z.B. höhere Gewalt, Ver­schulden Drit­ter) nicht zu erre­ichen sind.

5.2  Um notwendi­ge Wartungsar­beit­en vorzunehmen, ist der Zugang zum Por­tal täglich für einen Zeitraum von bis zu 90 Minuten zwis­chen 3:00 und 5:00 Uhr MEZ nicht ver­füg­bar. Auf diesen Zeitraum find­en die Regelun­gen über die Ver­füg­barkeit des Por­tals keine Anwen­dung. Easy­grad­ing kann fern­er den Zugang zum Por­tal beschränken, sofern die Sicher­heit des Net­z­be­triebes, die Aufrechter­hal­tung der Net­z­in­tegrität, ins­beson­dere die Ver­mei­dung schw­er­wiegen­der Störun­gen des Net­zes, der Soft­ware oder gespe­ichert­er Dat­en dies erfordern; auch diese Zeit­en wer­den bei der Berech­nung der Ver­füg­barkeit eben­falls nicht berücksichtigt.

5.3  easy­grad­ing ist nicht für Fehler in der Verbindung zum Por­tal oder zu den Kun­den ver­ant­wortlich. Ist eine Verbindung nicht ver­füg­bar, stellt dies keine Nicht-Ver­füg­barkeit im Sinne dieser Zif­fer 5 dar.

6  Haftung

easy­grad­ing haftet unbeschränkt für vorsät­zlich­es oder grob fahrläs­siges Han­deln, sowie ein­er Ver­let­zung von Leben, Kör­p­er oder Gesund­heit und nach den Vorschriften des Pro­duk­thaf­tungs­ge­set­zes. Im Übri­gen haftet easy­grad­ing gegenüber dem Kun­den nur für typ­is­cher­weise vorherse­hbare Schä­den und für alle Schä­den eines Ver­trags­jahres nur in Höhe der für dieses Jahr ins­ge­samt gezahlten Vergü­tung. Jede darüber hin­aus­ge­hende Haf­tung von easy­grad­ing wird ausgeschlossen.

7  Datenschutz

Die Bes­tim­mungen zum Daten­schutz sind im Ver­trag zur Auf­trags­daten­ver­ar­beitung enthal­ten, den der Kunde bei Anmel­dung mit easy­grad­ing abschließen muss. Dies gilt nicht für die Test­mit­glied­schaft, in deren Rah­men der Kunde nur Test­dat­en ver­wen­den darf, die sich nicht auf eine natür­liche Per­son beziehen.

8  Schlussbestimmungen

8.1  easy­grad­ing behält sich Änderun­gen am Inhalt dieser Bedin­gun­gen vor, unter der Bedin­gung, dass die Änderun­gen unter Berück­sich­ti­gung der Inter­essen von easy­grad­ing für den Kun­den zumut­bar sind.
(a)  Dies ist ins­beson­dere der Fall, falls eine Änderung der Bedin­gun­gen zur Anpas­sung an Weit­er­en­twick­lun­gen des Por­tals oder auf­grund geän­dert­er geset­zlich­er Bes­tim­mungen erforder­lich wird. Die geän­derten Bedin­gun­gen über­mit­telt easy­grad­ing spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkraft­treten an den Kun­den.
(b)  Dem Kun­den ste­ht nach ein­er Änderung der Bedin­gun­gen ein Son­derkündi­gungsrecht mit sofor­tiger Wirkung inner­halb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungserk­lärung zu. Kündigt der Kunde inner­halb dieser Frist nicht schriftlich, wer­den die Änderun­gen Ver­trags­be­standteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmit­teilung hingewiesen.

8.2  Mündliche Nebenabre­den zum Ver­trag sind ungültig. Änderun­gen oder Ergänzun­gen bedür­fen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhe­bung dieser Formklausel.

8.3  Auf diese Bedin­gun­gen find­et das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land unter Auss­chluss des UN-Kaufrechts Anwen­dung. Auss­chließlich­er Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­tragsver­hält­nis unmit­tel­bar oder mit­tel­bar ergeben­den Stre­it­igkeit­en ist Berlin.

8.4  Verbindlich ist allein die deutsche Fas­sung dieser Bedin­gun­gen. Wer­den diese Bedin­gun­gen in andere Sprachen über­set­zt, dienen diese als Lese­fas­sung auss­chließlich der Infor­ma­tion der Kunden.